Dem Online-Reisebüro Opodo wurde durch ein Urteil des Landgerichts Berlin verboten, Kunden durch eine irreführende Buchungsgestaltung und unseriöse Warnhinweise zum Abschluss von Reiseversicherungen zu verleiten. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale.
Der Buchungsvorgang war so gestaltet, dass Kunden ausdrücklich den Abschluss einer Versicherung abzulehnen hatten. Zudem mussten sie erklären, im Notfall alle Kosten selbst zu zahlen. Wer dies ausdrücklich erklärte, bekam in dem daraufhin angezeigten Fenster den Hinweis eingeblendet, dass Stornokosten hoch seien und täglich mehr als 500.000 Flugverspätungen auftreten würden. Wer dann auf den Button „weiter“ klickte, schloss nun doch die zuvor ausdrücklich abgelehnte Versicherung (meist ungewollt) ab. Denn das im Button nur kleingedruckte „Ich möchte abgesichert sein“ war ebenso leicht zu übersehen wie die alternative Option „Weiter ohne Versicherung“.
Die Richter hatten für solche Tricks kein Verständnis. Mit der Warnung vor hohen Stornokosten baue das Unternehmen eine Drohkulisse auf, die mit der Realität nicht übereinstimme. Der Hinweis auf die vielen Flugverspätungen sei schlicht irreführend, weil Passagiere bei längeren Verspätungen auch ohne Versicherung Ansprüche gegen die Fluggesellschaft haben. Die Gestaltung der Seite verleite den Kunden dazu, die Versicherung ohne bewusste Entscheidung abzunehmen, obwohl er sich zuvor bereits ausdrücklich dagegen entschieden habe.
Urteil des LG Berlin vom 29.07.2014, Az. 15 O 413/13
Quelle: Bundesverband der Verbraucherzentralen