Ferienhausrecht

Grundsätzlich muss ein gemietetes Ferienhaus die bei Abschluss des Mietvertrages zugesicherten Eigenschaften besitzen. Stellen sich dann bei Ankunft Mängel heraus, kann die Miete entsprechen der Schwere der Mängel gemindert werden.

Bei der Ferienhausmiete ist zu unterscheiden zwischen privaten und gewerblichen Vermietungen. Je nachdem was vorliegt, sind die gesetzlichen Regelungen andere. Eine gewerbliche Vermietung liegt vor, wenn entweder über eine Agentur gebucht wurde oder der Vermieter mehr als nur ein Ferienhaus besitzt und diese plan- und regelmäßig an Feriengäste vermietet. Ist dies der Fall, stehen Ihnen die Rechte des Reiserechts zu, welche Ihnen weitgehende Rechte bei Mängeln einräumen.

Mögliche Problemfelder bei der Ferienhausmiete:

– Mängel am Ferienhaus
– Stornierung des Ferienhauses
– zusätzliche Gebühren während der Mietzeit

– Vermieter nicht erreichbar
– Miete wurde bezahlt / angezahlt, Ferienhaus aber nicht herausgegeben

– Ferienhaus nicht wie vereinbart
– Umgebung des Ferienhauses nicht wie erwartet

– Beeinträchtigungen durch Lärm oder Gestank
– Ferienhausmiete wird nach Vertragsabschluss erhöht