Ferienhausrecht
Grundsätzlich muss ein gemietetes Ferienhaus die bei Abschluss des Mietvertrages zugesicherten Eigenschaften besitzen. Stellen sich dann bei Ankunft Mängel heraus, kann die Miete entsprechend der Schwere der Mängel gemindert werden.
Mögliche Problemfelder bei der Ferienhausmiete:
– Mängel am Ferienhaus
– Stornierung des Ferienhauses
– zusätzliche Gebühren während der Mietzeit
– Vermieter nicht erreichbar
– Miete wurde bezahlt / angezahlt, Ferienhaus aber nicht herausgegeben
– Ferienhaus nicht wie vereinbart
– Umgebung des Ferienhauses nicht wie erwartet
– Beeinträchtigungen durch Lärm oder Gestank
– Ferienhausmiete wird nach Vertragsabschluss erhöht