Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass Air Berlin für die Stornierung eines Fluges kein Bearbeitungsentgelt verlangen darf. Zudem untersagte das Gericht der Airline, die Steuern und Gebühren im Ticketpreis zu niedrig auszuweisen.

Nach einer Vertragsklausel sollten die Kunden von Air Berlin bei einer Stornierung eines gebuchten Flugtickets ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 Euro an die Airline zahlen. Hiergegen hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt und von den Richtern Recht bekommen.  Das Gericht ist der Auffassung, dass Fluggäste ein gesetzliches Kündigungsrecht haben und die Airline daher ohnehin dazu verpflichtet sei, eine Stornierung entgegenzunehmen und abzuwickeln. Hierfür sei ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt unzulässig.

Zudem untersagten die Richter Air Berlin, den Anteil der Steuern und Gebühren am Ticketpreis zu niedrig auszuweisen. Konkret ging es um einen Flug von Berlin nach Frankfurt. Hierbei wurde auf der Internetseite der Fluggesellschaft die Höhe von Steuern und Gebühren am Ticketpreis mit einem beziehungsweise drei Euro angegeben, was mit der Realität wenig zu tun hat. Denn am Flughafen Frankfurt fällt allein schon ein Passagierentgelt in Höhe von 14,70 pro Fluggast an. Das Gericht entschied, dass Airlines den Endpreis des Tickets korrekt aufschlüsseln müssen.

KG Berlin, Urteil vom 12.08.2014, Az. 5 U 2/12 – nicht rechtskräftig

Das vollständige Urteil finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentrale Bundesverband